NEWSLETTER 11-2021: WEG-NOVELLE 2022 – ÄNDERUNGEN IM WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Mit Jahresbeginn 2022 wird der erste Teil der geplanten Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Kraft treten, mit 1. Juli der zweite Teil. Durch diese Novellierung wird eine Zustimmungsfiktion bei gewissen – aus Sicht des Gesetzgebers – privilegierungswürdigen Änderungen vorgesehen. Weiters werden die Abstimmungsregelungen der Wohnungseigentümer und die Mehrheitserfordernisse geändert. Überdies wird eine Mindestdotierung der Rücklage eingeführt.
2022 wird die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes in zwei Etappen, nämlich mit 1. Jänner und 1. Juli 2022, in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund möchten wir nachstehend die wesentlichen Eckpunkte der Novelle darstellen.
In unserem aktuellen Newsletter informieren wir Sie über die geplanten Änderungen im Detail.