Mit dem sogenannten “Crowdfunding-Gesetz” hat der Gesetzgeber versucht für das Thema Crowdfunding bzw. Schwarmfinanzierung rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Ziel war zum einen die Gewährleistung eines adäquaten Anlegerschutzes aber auch die Rechtssicherheit für Plattformbetreiber und Emittenten.
Mit 01.09.2015 trat das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) in Kraft (siehe dazu bereits unseren Newsletter 06-2015). Damit wurden die ersten Schritte zur Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen rund um das Thema Crowdfunding gesetzt und insbesondere im Sinne des Anlegerschutzes Standards für Informationspflichten geschaffen. Im Langtext finden Sie weitere Ausführungen zum Crowdfunding-Gesetz, insbesondere zu den nunmehr auferlegten Pflichten.