NEWSLETTER 12-2016: KLIMAGERÄTE – DROHEN STRENGERE ERHALTUNGSPFLICHTEN DES VERMIETERS?
Der Oberste Gerichtshof hat jüngst in einer seiner oberstgerichtlichen Entscheidungen durchblicken lassen, dass die Verpflichtungen eines Vermieters zur Abwehr von Beeinträchtigungen, vor allem bei hohen Raumtemperaturen im Mietobjekt, sehr weit gehen können. Sollte der Oberste Gerichtshof bei diesen Ansichten bleiben, würde dies zu einer weitreichenden Ausdehnung der die Vermieter gesetzlich treffenden Erhaltungspflichten der Mietgegenstände führen.
Die konkreten Ausführungen hierzu finden sich in der oberstgerichtlichen Entscheidung 5 Ob 110/15k, in welcher seitens des Obersten Gerichtshofs Grundsätze zu einer solchen Ausdehnung der Pflichten bei hohen Raumtemperaturen andiskutiert wurden.
Zumal der dieser Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt vom Erstgericht nicht entsprechend erhoben wurde, blieb die endgültige Entscheidung hierüber letztlich offen, jedoch finden sich in dieser oberstgerichtlichen Entscheidung starke Anhaltspunkte dafür, dass einen Vermieter künftig diesbezügliche Maßnahmen treffen könnten. Diese Angelegenheit wurde an das Erstgericht zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Es bleibt somit abzuwarten, wie die Gerichte und letztlich der Oberste Gerichtshof nach Verfahrensergänzung tatsächlich entscheiden werden.
Vorerst liegt folgender Sachverhalt vor.