NEWSLETTER 12-2017: DAS 2. ERWACHSENENSCHUTZ-GESETZ
Am 01.07.2018 tritt das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) in Kraft. Dadurch wird das gesamte Pflegschafts- und Sachwalterrecht in Österreich von Grund auf reformiert und neu geregelt.
Der Rechtsanwalt wird künftig eine zentrale Rolle spielen, um bei den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten der Vertretungsformen die geeignete Form zu finden und eine bestmögliche Vertretung für die betroffenen Personen zu gewährleisten.
Mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG), das bereits am 01.07.2018 in Kraft treten wird, wird das Sachwalterrecht bzw. Recht der Stellvertretung in Österreich vollkommen neu geregelt. Neben neuen Begrifflichkeiten (der Begriff der Sachwalterschaft wird zur Gänze abgeschafft und durch die gewählte, gesetzliche oder gerichtliche Erwachsenenvertretung ersetzt) wird mit diesem Gesetz das gesamte Pflegschafts- und Sachwalterrecht von Grund auf reformiert.