Mit 01.01.2016 tritt das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 in Kraft, wodurch insbesondere der Untreue-Tatbestand (§ 153 StGB) modifiziert und eine einheitliche Regelung der Bilanzstrafdelikte vorgenommen werden soll.
Am 01.01.2016 tritt das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 in Kraft. Im nachfolgenden Langtext stellen wir die insbesondere für Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte relevanten Anpassungen des Untreue-Tatbestandes des § 153 StGB, die erstmalige gesetzliche Verankerung der “Business Judgement Rule” im Aktiengesetz und im GmbH-Gesetz sowie die neugefassten Bilanzdelikte näher dar.