Gerichtliche Zuständigkeit für die Abberufung des Stiftungsvorstands
Ausgabe | 2015/04 - Nr. 2 |
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Titel | Gerichtliche Zuständigkeit für die Abberufung des Stiftungsvorstands |
Zeitschrift | Linde |
Autor(en) |
Kurzbeschreibung
Der OGH erweitert die gerichtliche Zuständigkeit für die Abberufung des Stiftungsvorstands und hält fest, dass jedenfalls dann, wenn das zur Abberufung berufene Organ der Privatstiftung noch keine Entscheidung getroffen hat, die Abberufungskompetenz des Gerichtes nicht subsidiär ist.