Zur subsidiären Änderungsbefugnis des Stiftungsvorstandes (§ 33 Abs 2 PSG)
Ausgabe | 2015/09 - Jubiläumsausgabe - 10 Jahre ZFS |
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Titel | Zur subsidiären Änderungsbefugnis des Stiftungsvorstandes (§ 33 Abs 2 PSG) |
Zeitschrift | Österreich |
Autor(en) |
Kurzbeschreibung
Zugleich eine Auseinandersetzung mit der Judikaturänderung des OGH durch die Entscheidung 6 Ob 198/13f vom 09.10.2014
Gemäß § 33 Abs 2 PSG kann die Stiftungserklärung, nach dem Entstehen der Privatstiftung, grundsätzlich durch den Stifter selbst geändert werden, wenn sich dieser das Änderungsrecht vorbehalten hat. Ist dies jedoch nicht möglich oder gewollt, so besteht, unter den nachstehend behandelten Voraussetzungen, die Möglichkeit einer Änderung durch den Stiftungsvorstand.