Vergaberecht
Aufgrund der großen wirtschaftlichen Bedeutung öffentlicher Aufträge ist das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe mittlerweile eines der wichtigsten Rechtsgebiete. Die zahlreichen nationalen und internationalen Rechtsquellen – Europäisches Vergaberecht, Bundesvergabegesetz 2018, Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012, Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 sowie neun Landesvergabekontrollgesetze – und die Rechtsprechung der Vergabekontrollbehörden stellen sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer eine große Herausforderung dar.
Wir beraten regelmäßig öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber sowie Auftragnehmer im Rahmen öffentlicher Beschaffungsvorhaben. Unsere Tätigkeit umfasst die vergaberechtliche Beratung und Begleitung von Auftraggebern bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren, beginnend mit der Wahl der richtigen Verfahrensart über die Erstellung der Teilnahmebedingungen und Ausschreibungsunterlagen bis zur Auswahl des Zuschlagsempfängers. Wir vertreten sowohl Auftraggeber als auch Bieter und Bewerber in Nachprüfungsverfahren und Feststellungsverfahren vor den Vergabekontrollbehörden auf Bundes- und Landesebene. Bieter und Bewerber vertrauen auf unsere Kompetenz im Zusammenhang mit der Prüfung von Teilnahme- und Ausschreibungsunterlagen sowie der Anfechtung unrichtiger Entscheidungen öffentlicher Auftraggeber im Rahmen von Nachprüfungsverfahren.
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