Unternehmensnachfolge
Wir beraten und betreuen unsere Mandanten bei der (generationsübergreifenden) Unternehmensnachfolge ebenso kompetent und erfolgreich wie im Zusammenhang mit Umgründungen. Sämtliche Aspekte der Rechtsformwahl finden bei uns Beachtung. Unser Klientenspektrum reicht vom Jungunternehmer bis zum international gelisteten Konzern, unsere Beratungstätigkeit von der Errichtung einer Ein-Mann-GmbH bis zur Planung und vertraglichen Ausgestaltung komplexer – auch internationaler – Umgründungsmaßnahmen unter Einbeziehung von Privatstiftungen und bewusster Ausnützung steuerlicher Vorteile. Nicht zuletzt aufgrund der laufenden Vortragstätigkeit der Anwälte der Kanzlei genießt HASCH UND PARTNER einen exzellenten Ruf auf dem Gebiet der Unternehmensgründung bzw. -nachfolge.
- Nachfolgekonzept: Eine Vielzahl erfolgreicher Unternehmensnachfolgen haben wir entwickelt und begleitet. Wir sind erfahren in der Unterstützung und Steuerung familiärer Diskussionen. Ausgangspunkt bilden vorgängige konzeptive Gestaltungen aus unternehmerischer Sicht, die in der Folge auf Umsetzbarkeit in der Familie geprüft und besprochen werden.
- Erbrecht und Pflichtteilsrecht: Insbesondere das Pflichtteilsrecht bietet oftmals ein gewisses Spannungsfeld mit den Unternehmenswerten bei der Entwicklung einer geeigneten Abfolge; wir sind erfahren in der Errichtung von Holdinglösungen, die durch Trennung von Besitz und Betrieb es auch zulassen, „weichende Erben“, die künftig operativ nicht tätig sein werden, mit reduziertem Einfluss zum Zwecke der Abfindung ihres Pflichtteils zu beteiligen.
- Expertise im Umgründungsrecht: Umgründungen zählen zu unserer besonderen Expertise, die uns hilft, die geeignete Lösung möglichst steuergünstig für Sie zu gestalten und auch zu erreichen. Dies gilt auch für jegliches, diesbezüglich angrenzendes Steuerrecht.
- Management buy-in/buy-out; Mitarbeiterbeteiligung: Oft helfen wir auch Fremdmanagement oder Mitarbeiter im Wege von Beteiligungslösungen an das Unternehmen zu binden und kennen die dafür richtigen Gestaltungen. Dies mag auch zeitlich als Zwischenlösung dienen, bis der geeignete familiäre Nachfolger zur Verfügung steht.
Experten
Fachgebiete
- Allgemeines Zivilrecht und Wirtschaftsrecht für Unternehmen
- Arbeitsrecht
- Betriebliche Compliance
- Datenschutzrecht
- Erbrecht und Pflichtteilsrecht
- Familienrecht für Unternehmer
- Gesellschaftsrecht (auch Genossenschaften und Vereine)
- Immobilienrecht
- Insolvenzrecht
- IT-Recht
- Marken- und Urheberrecht
- Mergers & Acquisitions
- Privatstiftungsrecht (Österreich und Liechtenstein)
- Prozessführung (Litigation)
- Sanierung und Reorganisation von Unternehmen
- Umgründungsrecht
- Unternehmensnachfolge
- Vergaberecht
- Wettbewerbsrecht
- Wirtschafts-, Finanz- und Verwaltungsstrafrecht